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Patenamt
Zur Taufe eines Kindes sollen Paten
benannt werden, die den Weg des Kindes begleiten und
Mitverantwortung für die religiöse Erziehung übernehmen
wollen.
Paten sollen konfirmierte Mitglieder der Kirche sein.
Angehörige einer anderen christlichen Konfession können
ab 14 Jahre als Pate zugelassen werden.
Wer keiner christlichen Kirche angehört oder Mitglied
einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist,
kann nicht Pate/Patin werden.
Bei auswärtigen Paten wird die aktuelle
Mitgliedschaft durch einen Patenschein nachgewiesen.
Patenscheine werden vom zuständigen Wohnsitzpfarramt
ausgestellt. Angehörige aus anderen christlichen Kirchen
legen anstelle eines Patenscheines eine Bescheinigung
über ihre Kirchenzugehörigkeit vor.
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